Umzug ins Nachbarland

Ich arbeite in Deutschland. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?

Ich arbeite in Deutschland. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer im Land, in dem er beschäftigt ist, versichert ist. Sie bleiben also bei Ihrer deutschen Krankenkasse versichert. Als Grenzgänger (im sozialversicherungsrechtlichen Sinne) haben sie jedoch die Möglichkeit, sich sowohl in Frankreich als auch in Deutschland behandeln zu lassen. Um sich in Frankreich behandeln zu lassen, müssen Sei sich von der französischen Krankenkasse (Caisse primaire d’assurance maladie) eine Krankenversicherungskarte ausstellen lassen. Was Sie alles dafür brauchen, entnehmen Sie bitte unserer Rubrik „Gesundheit“ (Formular S1, usw.)

- Ich ziehe nach Frankreich und arbeite weiterhin in Deutschland. Ich möchte meinen Hausarzt in Deutschland behalten. Ist dies möglich?

Als Grenzgänger (im sozialversicherungsrechtlichen Sinne) haben sie die Möglichkeit, sich sowohl in Frankreich als auch in Deutschland behandeln zu lassen.

- Ich ziehe nach Frankreich um, werde aber weiterhin in Deutschland arbeiten. Kann ich meine Kinder weiterhin zum deutschen Kinderarzt bringen?

Die Familienmitglieder des Versicherten dürfen grundsätzlich Gesundheitsleistungen nur im Wohnsitzstaat nach den dort geltenden Bestimmungen in Anspruch nehmen. Dennoch können Sie unter gewissen Bedingungen auch Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen.


Beachten Sie hierfür auch unsere Rubrik „Gesundheit“