Umzug ins Nachbarland

Ich arbeite in Frankreich. Wo bin ich steuerpflichtig?

Ich arbeite in Frankreich. Wo bin ich steuerpflichtig?


Laut dem deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen von 1959 ist ein Granzgänger der in Deutschland(Grenzzone) lebt und in Frankreich (Grenzzone) arbeitet und täglich nach Hause zurückkehrt  im Wohnland steuerpflichtig. Es gibt aber Ausnahmen (Leiharbeiter, Beamte).