Gesundheit

Ich arbeite in Deutschland

Ich arbeite in Deutschland

Das Mutterschutzgesetz gilt:
  • für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (selbst für geringfügig Beschäftigte, z. B. 400€), Auszubildende, Praktikantinnen, sofern das Praktikum nicht im Rahmen des Studiums stattfindet;
  • ohne Berücksichtigung des Familienstands, des Lebensalters oder der Staatsangehörigkeit (§ 1 MuSchG).

Diese Bestimmungen gelten nicht für Hausfrauen und Selbständige.
Für Beamtinnen gelten besondere Regelungen (je nach Beschäftigung beim Bund oder Land, siehe Beamtenrecht).