Umzug ins Nachbarland

Ich arbeite in Frankreich. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?

Ich arbeite in Frankreich. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?


Gemäß der EWR Verordnung ist der Arbeitnehmer im Beschäftigungsland sozialversichert. Als Grenzgänger haben Sie jedoch die Möglichkeit das Land zu wählen in dem Sie sich behandeln lassen möchten.

 

- Ich werde nach Deutschland ziehen, aber weiterhin in Frankreich arbeiten. Muss ich zu einer deutschen Krankenversicherung wechseln?

 Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer im Land, in dem er beschäftigt ist, versichert ist. Sie bleiben also bei Ihrer französischen Krankenkasse versichert. Als Grenzgänger (im sozialversicherungsrechtlichen Sinne) haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich im Land Ihrer Wahl behandeln zu lassen.  

              

- Ich werde nach Deutschland ziehen, aber weiterhin in Frankreich arbeiten. Kann ich unsere Kinder weiterhin nach Frankreich zum Kinderarzt bringen ?

Die Familienmitglieder des Versicherten dürfen grundsätzlich Gesundheitsleistungen nur im Wohnsitzstaat nach den dort geltenden Bestimmungen in Anspruch nehmen. Dennoch können Sie unter gewissen Bedingungen auch Leistungen in Frankreich in Anspruch nehmen 

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=509&langId=de

 

Bitte konsultieren Sie auch unsere Rubrik „Gesundheit"  .