Umzug ins Nachbarland

Ich arbeite in Frankreich. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?

Ich arbeite in Frankreich. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?

Wenn der Versicherte gesetzlich versichert ist muss keine Änderung unternommen werden (außer die Mitteilung der Adressänderung an die Krankenkasse). Der Grenzgänger Status bleibt erhalten und der Versicherte kann sich sowohl in Frankreich als in Deutschland behandeln lassen.