Umzug ins Nachbarland

Ich arbeite in Frankreich. Wo bin ich steuerpflichtig ?

Ich arbeite in Frankreich. Wo bin ich steuerpflichtig ?

Nach dem speziellen Grenzgängerabkommen DBA-Gre F/CH werden Grenzgänger, die in einem der Kantone Bern, Solothurn, Basel- Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg oder Jura wohnen und in Frankreich arbeiten, grundsätzlich an ihrem Wohnsitz besteuert (Art. 1 DBA-Gre F/CH).

 

Grenzgänger, die in einem anderen Kanton, beispielsweise im Kanton Aargau oder Zürich wohnen, werden an der Quelle, das heißt im Tätigkeitsstaat besteuert.

                                                                                                                                                         

 

Näheres in der Rubrik "Steuern"