Gesundheit

Ich arbeite in Frankreich

Ich arbeite in Frankreich

Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und selbst versichert sind, haben Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die ärztliche Versorgung und die Entbindung. Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie seit mindestens 10 Monaten Mitglied der Krankenkasse sind und die Bedingungen auf Leistungsanspruch erfüllen.

Frauen, die nicht selbst, sondern über ein Familienmitglied versichert sind, erhalten eine Rückerstattung der Kosten für die ärztliche Versorgung und die Entbindung (Sozialgesetzbuch, Art. L331-1).