Gesundheit

Ich arbeite in der Schweiz – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen?

Ich arbeite in der Schweiz – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen?

Liegt Ihr Arbeitsort in der Schweiz, so unterliegen Sie grundsätzlich dem Schweizer Krankenversicherungsrecht. Wenn Sie als Grenzgänger von Deutschland oder von Frankreich aus in der Schweiz arbeiten, gilt jedoch folgende Sonderregelung: Zwar unterliegen Sie auch in diesem Fall grundsätzlich der Versicherungspflicht an Ihrem Beschäftigungsort in der Schweiz, Sie können sich jedoch innerhalb von 3 Monaten ab Beginn Ihrer Tätigkeit als Grenzgänger in die Schweiz vom Versicherungsobligatorium befreien lassen, wenn Sie im Wohnland versichert sind. Dieses Optionsrecht ist in der Regel unumkehrbar und kann nur in engen Ausnahmefällen wie beispielsweise Heirat, Geburt oder Tod neu ausgeübt werden. In einigen Kantonen kann das Wahlrecht stillschweigend ausgeübt werden. In anderen Kantonen, wie beispielsweise Aargau und Solothurn muss ein Befreiungsantrag bei den zuständigen Behörden gestellt werden.

 

► Weitere Informationen unter: 

http://www.kvg.org/vollzug/grenzgaenger/default.htm 
( http://www.kvg.org/ikoo/zuordnung.htm )

 

► nützlich auch: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/04114/04123/index.html?lang=de

 

Sie können sich als Grenzgänger in die Schweiz auch für private Krankenversicherungsmodelle entscheiden. Entweder können Sie sich dann an Ihrem Wohnort in Deutschland oder in Frankreich privat versichern, oder ein spezielles Grenzgängermodell innerhalb der Schweizer Krankenversicherung wählen, das einige Schweizer Krankenversicherungen anbieten. Die speziellen Schweizer Grenzgängertarife sind dann keine Versicherung nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG), das heißt es handelt sich nicht um eine obligatorische Krankenversicherung (OKP). Dementsprechend werden diese speziellen Grenzgängermodelle in Deutschland auch nicht als Vorversicherungszeiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Wenn Sie in Deutschland wohnen oder planen, wieder nach Deutschland zu ziehen und dort zu arbeiten, und sich dann gegebenenfalls wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern wollen, sollten Sie Sich also unbedingt vorher bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

 

Außerdem sollten Sie beachten, dass Sie sich mit den privaten Krankenversicherungsmodellen nicht das Formular E 106 ausstellen lassen  können, um sich damit auch bei der/ einer Krankenkasse im Wohnland anzumelden und dort so ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, als seien Sie im Wohnland krankenversichert. Inwieweit Sie Leistungen in beiden Ländern in Anspruch nehmen können, hängt von dem jeweiligen privaten Krankenversicherungsmodell ab.