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Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?

Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?

Die EG-Verordnung für die Sozialversicherung der Wanderarbeitnehmer in der EU legt fest, dass in Frankreich lebende Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten, sowohl ihre Familie ein Optionsrecht bezüglich der Krankenversicherung in der Schweiz haben im Fall sie schon in Frankreich versichert sind.


Dieses Optionsrecht ist für drei Monate ab dem Beginn der Beschäftigung gültig. Die Wahl zwischen eine Krankenversicherung in der Schweiz oder in Frankreich steht offen aber ist unumkehrbar, außer unter besonderen Bedingungen (Ehe,..) Daher ist es wichtig die Leistungen in Frankreich und in der Schweiz zu vergleichen und sich im Voraus zu erkundigen.


Je nach Kanton wo Sie in der Schweiz arbeiten, werden Sie nachweisen müssen, dass Sie effektiv in Frankreich versichert sind oder eventuell noch andere Vorhaben erledigen müssen.


Sie finden mehr Information in der Grenzgänger Broschüre oder bei Ihrer nächsten INFOBEST.