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Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?

Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?

Grenzgänger die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, sowie die Familienmitglieder haben ein Optionsrecht bezüglich der Krankenversicherung in der Schweiz wenn sie schon in Deutschland krankenversichert sind. Dieses Optionsrecht ist von 3 Monate ab den Beginn der Tätigkeit in der Schweiz. Sie können wählen sich entweder in Deutschland oder in der Schweiz krankenversichern zu lassen. Diese Wahl ist aber unumkehrbar außer in besonderen Fälle (Heirat,…)

 

Aus diesem Grund ist es sehr wichtig sich im Voraus zu informieren und die Leistungen in der Schweiz und in Deutschland zu vergleichen. Je nach Kanton wo Sie in der Schweiz arbeiten, werden Sie eventuell nachweisen müssen, dass Sie effektiv in Ihrem Wohnland versichert sind.