Steuern, Abgaben und Zölle

Bezüge aus dem öffentlichen Dienst

Bezüge aus dem öffentlichen Dienst

►► Ich bin/war im öffentlichen Dienst angestellt und lebe im Nachbarstaat. Was gilt für mich?

Vergütungen und Ruhegehälter, die von einem der Vertragsstaaten, seinen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften oder von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates unmittelbar oder aus einem Sondervermögen an eine natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt, für gegenwärtig oder früher erbrachte Dienste gezahlt werden, können grundsätzlich nur in dem Staat versteuert werden, aus dem dieses Vermögen stammt (Kassenstaatsprinzip, Art. 21 DBA F/CH). Das heißt: Wenn Sie Schweizer sind, in Frankreich wohnen und bei der Kantonsverwaltung arbeiten oder gearbeitet haben und deshalb Einkünfte aus einer öffentlichen Kasse erhalten, werden diese Einkünfte in der Schweiz versteuert. Umgekehrt: Wenn Sie in der Schweiz wohnen, die Französische Staatsangehörigkeit besitzen und bei einer Einrichtung des französischen Staates arbeiten oder gearbeitet haben und hierfür aus der öffentlichen Kasse bezahlt werden, sind diese Einkünfte in Frankreich zu versteuern.