Der Bund

Der Bund

Die gesetzgebende Gewalt liegt auf eidgenössischer Ebene bei der Bundesversammlung. Diese gliedert sich in zwei Kammern: den Nationalrat (200 Abgeordnete), der das Volk vertritt, und den Ständerat (46 Abgeordnete), der die Kantone vertritt. Die Regierungsgewalt liegt beim Bundesrat, der aus sieben Mitgliedern besteht und alle vier Jahre von der Bundesversammlung gewählt wird. Der Bundespräsident, ein Mitglied des Bundesrates, wird im Rotationsprinzip ernannt und amtiert während eines Jahres, wobei er aber nur „primus inter pares" ist. Er leitet die Bundesratssitzungen und übernimmt besondere Repräsentationspflichten. Die oberste richterliche Gewalt liegt beim Bundesgericht, das seinen Sitz in Lausanne hat.

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