Das Grundgesetz

Das Grundgesetz

Das Grundgesetz in seiner heutigen Fassung wurde zuletzt 2006 geändert und ist seit dem 23. Mai 1949 in Kraft. Anfangs nur eine provisorische Verfassung für Westdeutschland, ist es seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 03.10.1990 Verfassung für ganz Deutschland. Das Grundgesetz betont die Stellung der Grundrechte im deutschen Rechtssystem, die als unmittelbar geltendes Recht Parlament, Regierung und Rechtssprechung binden. Es legt außerdem in Art. 20 die Staatsziele Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat fest.

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