Steuern, Abgaben und Zölle

Das deutsche-französische Doppelbesteuerungsabkommen

Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen

Das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern“ differenziert hinsichtlich der Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zusteht nach verschiedenen Einkunftsarten:


Den vollständigen Text des Abkommens finden Sie hier.

 

Stand: September 2012