Steuern, Abgaben und Zölle

Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen

Das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern von einkommen und Vermögen“ vom 11.08.1971 differenziert hinsichtlich der Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zusteht, nach den verschiedenen Einkunftsarten:

 


Von diesen Einkunftsarten sollen im Folgenden die wichtigsten erläutert werden.