Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH)

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof ist die richterliche Komponente der EU-Institutionen und entscheidet im Einzelfall, ob gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen wird und ob die Verträge korrekt ausgelegt werden. Dabei sind sechs Verfahrensarten vorgesehen: Nichtigkeitsklagen, Vertragsverletzungsverfahren, Untätigkeitsklagen, Vorabentscheidungsverfahren, Schadenersatzklagen und Beamtenklagen. Der Europäische Gerichtshof besteht aus 27 Richtern, die von den Regierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt werden.


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