Bildung und Ausbildung

Die Weiterbildung

Die Weiterbildung oder Fortbildung

Die Koordinierung der beruflichen Weiterbildung wurde vom Grundsatz her durch den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss beschlossen: 

Richtlinie 2005/36/EG über Wanderarbeiter (Anerkennung der Berufsqualifikationen);

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET).

 

In der Praxis:

 

  • Ist man Grenzgänger, arbeitet im Nachbarland und möchte sich umschulen lassen und danach wieder im Wohnsitzland arbeiten oder dort ein Unternehmen gründen, so ist der Arbeitgeber des Nachbarlandes nicht verpflichtet, die Weiterbildung zu bezahlen. Deren Finanzierung kann mit ihm ausgehandelt werden, die Chancen auf Bewilligung sind jedoch gering, wenn der Angestellte in sein Heimatland zurückkehrt. Es gibt für den Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung.

 

  • Hat ein Angestellter seine Arbeit verloren und bezieht in seinem Wohnsitzland Arbeitslosengeld, so kann er von der Arbeitsagentur, von der er das Geld bezieht, Weiterbildungen finanziert bekommen. Die Arbeitsagenturen finanzieren keine Weiterbildungen, die im Ausland stattfinden.

  • Hat ein Angestellter selbst gekündigt und handelt es sich um eine berufliche Umorientierung, so muss der Arbeitnehmer andere Finanzierungsmittel finden, mit Hilfe seines Arbeitgebers oder durch Eigenkapital.