Arbeit

Die Form des Vertrages

Die Form des Vertrages

►► Welche Form muss mein Arbeitsvertrag haben?

Formfreiheit bei unbefristeten Verträgen
Grundsätzlich besteht Formfreiheit, d.h. Arbeitsverträge können wirksam mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden.
Der Arbeitnehmer hat jedoch spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung einer schriftlichen Bescheinigung über die wesentlichen Vertragsbedingungen.

Schriftform bei Befristung
Die Vereinbarung einer Befristung des Arbeitsverhältnisses bedarf zwingend der Schriftform.  Bei mündlicher Vereinbarung eines befristeten Vertrags ist dann aber nicht der ganze Arbeitsvertrag unwirksam, sondern nur die Befristung. Der Arbeitsvertrag gilt also als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die Regelungen über die Befristung finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).