Arbeit

Das anwendbare Recht

Das anwendbare Recht


►► Ich werde einen Arbeitsvertrag in Frankreich unterschreiben, welches Recht ist dann anwendbar?

In Frankreich ist das Prinzip der freien Rechtswahl nur möglich, wenn ein Auslandsbezug vorhanden ist (d. h. für einen rein französischen Fall ist keine Rechtswahl möglich); Für Verträge, die hingegen mit Grenzgängern geschlossen werden, gilt das Prinzip der freien Rechtswahl.

Auf welche Weise wird das anwendbare Recht bestimmt?

Es ist grundsätzlich möglich, in einem Arbeitsvertrag, der nur in Frankreich erfüllt wird,  jegliches ausländische Recht anzuwenden. Die Anwendung des ausgewählten Rechts kann für die Gesamtheit oder nur einen Teil des Vertrages vereinbart werden. Außerdem kann die Wahl des Rechtes im beiderseitigen Einvernehmen während der Erfüllung des Vertrages geändert werden. Diese Wahl kann ausdrücklich oder stillschweigend sein.

 

Gibt es zwingende Bestimmungen, die unbedingt eingehalten werden müssen?

Die Rechtswahl darf nicht die Anwendung der zwingenden gesetzlichen Vorschriften, die in Ermangelung einer Wahl anwendbar wären, verhindern (Vertragsrecht Art. 1134 CC). Als  « zwingende Vorschriften » werden alle gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Arbeitsdauer, des bezahltem Erholungsurlaubes, des Mindestlohnes, des Gesundheits-, Sicherheits-  und betrieblichem Gesundheitsschutzes und der Kündigung verstanden.

 

Welches Recht ist anwendbar, wenn in meinem Vertrag keine Rechtswahl getroffen wurde?

Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, greift das objektive Bestimmungsverfahren ein.
Es ist das Recht des Staates anwendbar, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, also der Arbeitsort. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht für gewöhnlich in ein und demselben Staat verrichtet, ist das Recht des Staates anwendbar, in dem sich der Sitz der Niederlassung (nicht des Betriebes), die den Arbeitnehmer eingestellt hat, befindet. Ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Arbeitsvertrag engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist, so ist dieses Recht anwendbar.