Arbeit

Das anwendbare Recht

Das anwendbare Recht

Das Arbeitsvertragsrecht ist in der Schweiz primär im Obligationenrecht geregelt (Art. 319 ff. OR):
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html

 

Zudem sind in Bezug auf Arbeitsverhältnisse auch noch weitere Gesetze zu beachten, insbesondere sind dies:

  • das Arbeitsgesetz (ArG)
  • das Gleichstellungsgesetz (GlG)
  • das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)
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    In diesen Gesetzestexten sind alle wichtigen Aspekte eines Arbeitsverhältnisses geregelt. In der Praxis sind allerdings von diesen Vorgaben abweichende individuelle Absprachen durchaus üblich (z.B. längere Kündigungsfristen oder Probezeiten, mehr Ferientage) – es gilt Vertragsfreiheit: die Arbeitsbedingungen können grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Allerdings wird diese Freiheit begrenzt durch zwingende gesetzliche Bestimmungen, welche einen Minimalstandart garantieren (Art. 361 f. OR, teilweise auch im ArG). Auch durch Tarifverträge kann die Vertragsfreiheit von Arbeitgeber und -nehmer eingeschränkt sein.