Heirat und Familie

die Nationalität

die Nationalität

Das Kind ist qua «Abstammung» gebürtiger Franzose oder gebürtige Französin, wenn mindestens ein Elternteil französische/r Staatsbürger/in ist. Wird das Kind im Ausland geboren und ist nur ein Elternteil französische/r Staatsbürger/in, kann das Kind – unter dem Vorbehalt, dass es qua Abstammung im Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft ist - die französische Staatsbürgerschaft innerhalb von sechs Monaten vor Erreichen der Volljährigkeit und innerhalb der darauf folgenden zwölf Monate ablehnen. Das Kind ist auch dann gebürtige Französin oder gebürtiger Franzose, wenn mindestens ein Elternteil in Frankreich geboren ist, egal, welche Staatsbürgerschaft er/sie hat.

Ein in Frankreich geborenes Kind ausländischer Eltern erlangt mit der Volljährigkeit von Rechts wegen die französische Staatsbürgerschaft, wenn es ab dem 11. Lebensjahr mindestens fünf Jahre lang dauerhaft oder mit Unterbrechungen in Frankreich gelebt hat.

 

► weitere Informationen auf den Internetseiten von http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N111.xhtml?&n=Famille&l=N10 (in französischer Sprache)