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Der Begriff des Selbstständigen

Der Begriff des Selbstständigen

Laut der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (www.admin.ch/ch/d/sr/c0_831_109_268_1.html), welche das Sozialversicherungsrecht innerhalb der EU (und der Schweiz) koordiniert, gilt als «Grenzgänger» jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige, der seine Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedstaats ausübt und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt, in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich zurückkehrt.

Für Selbständigerwerbende gelten bei Auseinanderfallen von Wohn- und Arbeitsort somit grundsätzlich die gleichen Prinzipien wie für Arbeitnehmer:


Sozialversicherungspflicht im Erwerbsland (Art. 13)
Pflicht zur Bezahlung von Beiträgen für Krankenversicherung und Altersvorsorge gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Erwerbslandes

 

Gleichbehandlungsgebot (Art. 3)
EU/EFTA-Staatsangehörige in der Schweiz und Schweizer Staatsangehörige in einem anderen EFTA-Staat oder in einem Mitgliedstaat der EU haben die gleichen Rechte und Pflichten, wie die nationale Gesetzgebung dies für die eigenen Staatsangehörigen vorsieht.