Steuern, Abgaben und Zölle

die audiovisuelle Abgabe

die audiovisuelle Abgabe

Wenn Sie der Wohnsteuer unterliegen und Ihre Wohnung mit einem Fernsehgerät ausgestattet ist, müssen Sie die audioviuelle Abgabe entrichten, unabhängig davon, wie Sie zu dem Fernsehgerät gekommen sind (Kauf, Schenkung, Leihgabe, Vererbung) und ob Ihnen das Fernsehgerät gehört oder nicht. Die Abgabe betrifft Fernsehgeräte und ähnliche Empfangseinrichtungen (zum Beispiel: Videorekorder oder mit einem TV-Tuner ausgestattete Videoprojektoren). Im Jahre 2008 belief sich die Abgabe auf 116 € (im französischen Mutterland). Die audiovisuelle Abgabe ist nur einmal fällig, unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte. Sie wird zusammen mit der Wohnsteuer erhoben.
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