Steuern, Abgaben und Zölle

die Rundfunkgebühr

die Rundfunkgebühr

Wer ein Rundfunkgerät in seiner Wohnung oder im Kraftfahrzeug bereithält, ist in Deutschland zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Zu den Rundfunkgeräten gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können oder Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung. Zuständige Behörde für die Rundfunkgebühren ist die Gebühreneinzugszentrale GEZ. Anmeldeformulare finden Sie bei Ihrer Gemeinde. Sie können sich auch online unter http://www.gez.de/ anmelden.