Bildung und Ausbildung

Die europäischen Bestimmungen

Die europäischen Bestimmungen

Die Europäische Kommission hat zwei Richtlinien (89/48 EWG und 92/51 EWG) vorgeschlagen, mit denen ein allgemeines System zur Anerkennung von Diplomen eingeführt wurde. Mit Hilfe dieser Richtlinien kann jede qualifizierte Person ihre in ihrem Heimatland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen, um den reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedsstaat auszuüben. Falls der ausgeübte Beruf nicht reglementiert ist, obliegt die Bewertung des Diploms oder Abschlusses und des beruflichen Niveaus dem Arbeitgeber.

Informationen über die Anerkennung von Diplomen in EU-Ländern finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Website der Instituts Français in Deutschland mit Informationen über die Anerkennung von Diplomen und Abschlüssen innerhalb der EU.

Jedes EU-Land legt seine reglementierten Berufe fest, für deren Ausübung der in diesem Land abgelegte Abschluss notwendig ist.

Informationen über die Reglementierung für spezielle Sektoren finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

 

Anerkennung von Abschlüssen zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA:

Die EU-Länder haben ein gegenseitiges Anerkennungssystem von Diplomen und Berufsqualifikationen für reglementierte Berufe eingerichtet, für deren Ausübung ein bestimmter nationaler Ausbildungsabschluss oder eine Berufskarte gleicher Art in jedem Mitgliedsstaat gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Schweiz beteiligt sich dank des Personenfreizügigkeitsabkommens an diesem System. Die nationale Kontaktstelle im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) informiert über das Vorgehen und die zuständige Bewilligungsbehörde.