- Die 4 INFOBESTen
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein seit ihrer Entstehung vor fast 40 Jahren - Chronologie -
- Grenzüberschreitende Einrichtungen am Oberrhein
-
Gremien und Kontakte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein
- Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission für nachbarschaftliche Fragen
- Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz
- Oberrheinrat
- Begleitender Ausschuss INTERREG Oberrhein Mitte-Süd
- Lenkungsausschuss Eures-T Oberrhein
- Trinationaler Eurodistrict Basel (TEB)
- Eurodistrikt Region Freiburg/ Centre et Sud Alsace
- Eurodistrict Strasbourg-Ortenau
- Eurodistrict REGIO PAMINA
- Hochrheinkommission
- Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern am Oberrhein
- Handwerkskammern am Oberrhein
- Europäische Konföderation der Oberrhein-Universitäten EUCOR
- Weitere grenzüberschreitende Projekte im Bereich Forschung und Bildung
- EU-Förderprogramme
- Interreg
-
Länderinfos F - D - CH - EU
-
Die Europäische Union
- Geschichtliche Entwicklung der EU
- Mitglieder der Europäischen Union
- Der Rat der Europäischen Union
- Der Europäische Rat
- Die Europäische Kommission
- Das Europäische Parlament
- Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH)
- Weitere Institutionen der EU
- Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU
- Kompetenzverteilung und Aktivitäten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Eckdaten EU 2008
- Frankreich
- Deutschland
- Die Schweiz
-
Die Europäische Union
-
Themengebiete
- Umzug ins Nachbarland
- Bildung und Ausbildung
- Heirat und Familie
- Arbeit
-
Arbeitslosigkeit
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in Deutschland
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in der Schweiz
- Wie bin ich während der Dauer der Arbeitslosigkeit sozialversichert?
- Ich bin arbeitslos und plane ins Nachbarland umzuziehen
- Ich bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen
- Wie finde ich eine neue Arbeitsstelle?
- Gesundheit
- Familienleistungen
-
Renten
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit / Invalidität
- Hinterbliebenenrenten
- Zusatzrenten / Betriebliche Altersversorgung
- Wo stelle ich den Rentenantrag?
- Kann ich neben der Rente Arbeitseinkommen beziehen?
- Arbeitslosengeld und Rentenbezug
- Wie bin ich als Rentner krankenversichert?
- Wie wird meine Rente besteuert?
- Steuern, Abgaben und Zölle
- Fahrzeuge und Verkehr
- Diverses
- Dokumentation
Empfang > INFOBEST Empfang > Länderinfos F - D - CH - EU > Deutschland > Kompetenzverteilung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Deutschland
Kompetenzverteilung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Kompetenzverteilung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Nach Art. 32 GG ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes. Nach außen soll der Staat mit einer Stimme sprechen und sich nicht in föderalistischer Zersplitterung darstellen. Zwar legt dieser Artikel auch fest, dass die Länder Verträge mit auswärtigen Staaten schließen können, soweit der Gegenstand des Vertrages in ihre Gesetzgebungskompetenz fällt. Trotzdem werden auch diese in der Praxis durch den Bund abgeschlossen, nachdem er im Vorfeld das Einverständnis der Länder eingeholt hat.Eine neue Möglichkeit der Beteiligung der örtlichen Gebietskörperschaften und örtlicher öffentlicher Stellen an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde 1996 durch den Abschluss des Karlsruher Abkommens zwischen den Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs und der Schweiz geschaffen. Die in dem Abkommen aufgeführten Gebietskörperschaften und öffentlichen Stellen können nun in ihren Zuständigkeitsbereichen grenzüberschreitende Kooperationsvereinbarungen schließen und Einrichtungen der Zusammenarbeit mit und ohne Rechtspersönlichkeit gründen.
