Kompetenzverteilung in der Schweiz

Kompetenzverteilung in der Schweiz

Die Schweizer Bundesverfassung enthält in Artikel 3 den Grundsatz, dass die Kantone alle Rechte ausüben, welche nicht explizit der Bundesgewalt übertragen sind. Die Kompetenzen des Bundes sind in der Verfassung aufgelistet und beinhalten einerseits die materielle Gesetzgebung und andererseits in gewissen Bereichen auch den Vollzug, wobei dieser häufig an die Kantone delegiert wird. Kompetenzen des Bundes sind z.B. die Außenpolitik, die Sozialpolitik (insbesondere Sozialversicherungen und Arbeitsrecht), Verkehrspolitik, Zivil- und Strafrecht, Teile der Wirtschafts- und Finanzpolitik und Teile des Raumplanungs- und Umweltschutzrechts. Als Beispiele für kantonale Kompetenzen können das Polizeiwesen, das Kirchenwesen, das Gemeindewesen und das Armenwesen genannt werden. Die Aufgaben der Gemeinden sind vielfältiger Natur: Güterverwaltung (z.B. Wald), Wasserversorgung, Schulen, Feuerwehr, Zivilschutz, usw.