Heirat und Familie

Die Erbfolge im Falle der Ehe

Die Erbfolge im Falle der Ehe

Die Rechte des überlebenden Ehegatten hängen vom gewählten ehelichen Güterstand des Ehepaares sowie von Anzahl und Platz der Erben in der Erbenfolge am Todestag des Erblassers ab (sofern keine Schenkungsurkunde oder kein Testaments zugunsten des Ehegatten vorliegt).

 

Der Erblasser kann seinen Gatten per Testament oder Schenkung vollständig enterben. Liegt weder eine Schenkungsurkunde noch ein Testament vor, kann das Erbgut in das volle Eigentum oder in den Nießbrauch des überlebenden nicht geschiedenen Gatten übergehen.
Der Anteil, der dem überlebenden Gatten am Nachlass des Verstorbenen zusteht, hängt davon ab, wie viele Erben es am Todestag des Erblassers gibt.

 

Seit dem 1. Januar 2007 sind die Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern) des Erblassers keine Pflichtteilsberechtigten mehr. Doch sie profitieren vom Recht des gesetzlich geregelten Heimfalls, das ihnen ermöglicht, dem Erblasser überlassene Güter zurückzuerhalten.