Heirat und Familie

Die Erbfolge im Falle der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Die Erbfolge im Falle der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Ebenso wie bei der Ehe ist der überlebende eingetragene Lebenspartner - unabhängig vom partnerschaftlichen Vermögensstand - neben Abkömmlingen zu ¼ neben Verwandten der zweiten Ordnung (also Eltern, Geschwistern, Neffen oder Nichten des Erblassers oder der Erblasserin) und neben Großeltern zu ½ der gesetzliche Erbe.
Haben die Lebenspartner den Vermögensstand der Ausgleichsgemeinschaft vereinbart, so erhöht sich der oben angegebene Erbteil um ¼.