Steuern, Abgaben und Zölle

Die Mehrwertsteuer im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU

Die Mehrwertsteuer im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU

Die Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU unterliegt grundsätzlich der sog. Einfuhrumsatzsteuer, die der Mehrwertsteuer entspricht. Gleiches gilt für die Einfuhr von Waren aus der EU in die Schweiz. In Bezug auf die Schweiz gilt somit grundsätzlich das Bestimmungslandsprinzip.
Von der Einfuhrumsatzsteuer sind jedoch solche Waren befreit, die auch im Inland keiner Umsatzsteuer unterliegen, also beispielsweise gesetzliche Zahlungsmittel (Bargeld).

Außerdem sind von der Einfuhrumsatzsteuer diejenigen Waren befreit, die zollfrei eingeführt werden können. Hierzu gehören beispielsweise Umzugsgut, Heiratsgut, und Reisegut innerhalb bestimmter Freigrenzen. Bei den Reisefreigrenzen gibt es für bestimmte Waren wie Alkohol, Tabak, Kaffee, Parfum und Arzneimittel Mengengrenzen und für alle anderen Waren Wertgrenzen. Zu beachten ist hierbei außerdem, dass für bestimmte Personengruppen wie die Bewohner grenznaher Gemeinden eingeschränkte Mengen- und Wertgrenzen gelten.