Arbeitslosigkeit

Ich bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen

Ich bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen

Als Grenzgänger erhalten Sie im Falle von Kurzarbeit die Leistungen des zuständigen Trägers des Landes, in dem Sie arbeiten.

Die Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften definiert Kurzarbeit wie folgt: „Ein Grenzgänger, der in einem anderen Mitgliedsstaat als demjenigen, in dessen Gebiet er wohnt, weiter bei demselben Unternehmen beschäftigt ist und dessen Tätigkeit vorübergehend unterbrochen ist, wobei er jederzeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, ist als Kurzarbeiter anzusehen, und die entsprechenden Leistungen sind (…) vom zuständigen Träger des Beschäftigungsmitgliedstaates zu erbringen.“
ABl der EU Nr. L 330 vom 28. November 2006