Arbeit

Mutterschaftsurlaub

Mutterschaftsurlaub

Frauen haben das Recht ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen (Ruhen des Arbeitsvertrags). Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Unterbrechung zu akzeptieren. Der Vater hat ebenso dieses Recht, im Falle des Todes der Mutter.
(Code du Travail, art. L-122-26)

 

Dauer :
6 Wochen vor der Entbindung, 10 Wochen nach der Entbindung beim ersten und zweiten Kind, (8 und 18 Wochen ab dem 3. Kind, 12 und 22 Wochen bei Zwillingen, 24 und 22 Wochen bei Drillingen und weiteren Mehrlingsgeburten),
- die Unterbrechung der Arbeitstätigkeit muss mindestens 8 Wochen dauern, damit die Schwangere Anspruch auf Mutterschaftstagegeld hat.