Arbeit

Mutterschaftsurlaub

Mutterschaftsurlaub

Nach der Niederkunft beträgt der Mutterschaftsurlaub 14 Wochen (Art. 329f OR). Bis zur 16. Woche nach Niederkunft dürfen Frauen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden. (Art. 35a Abs. 3 ArG)