- Die 4 INFOBESTen
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein seit ihrer Entstehung vor fast 40 Jahren - Chronologie -
- Grenzüberschreitende Einrichtungen am Oberrhein
-
Gremien und Kontakte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein
- Deutsch-Französisch-Schweizerische Regierungskommission für nachbarschaftliche Fragen
- Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz
- Oberrheinrat
- Begleitender Ausschuss INTERREG Oberrhein Mitte-Süd
- Lenkungsausschuss Eures-T Oberrhein
- Trinationaler Eurodistrict Basel (TEB)
- Eurodistrikt Region Freiburg/ Centre et Sud Alsace
- Eurodistrict Strasbourg-Ortenau
- Eurodistrict REGIO PAMINA
- Hochrheinkommission
- Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern am Oberrhein
- Handwerkskammern am Oberrhein
- Europäische Konföderation der Oberrhein-Universitäten EUCOR
- Weitere grenzüberschreitende Projekte im Bereich Forschung und Bildung
- EU-Förderprogramme
- Interreg
-
Länderinfos F - D - CH - EU
-
Die Europäische Union
- Geschichtliche Entwicklung der EU
- Mitglieder der Europäischen Union
- Der Rat der Europäischen Union
- Der Europäische Rat
- Die Europäische Kommission
- Das Europäische Parlament
- Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH)
- Weitere Institutionen der EU
- Kompetenzen der EU und Kompetenzverteilung innerhalb der EU
- Kompetenzverteilung und Aktivitäten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Eckdaten EU 2008
- Frankreich
- Deutschland
- Die Schweiz
-
Die Europäische Union
-
Themengebiete
- Umzug ins Nachbarland
- Bildung und Ausbildung
- Heirat und Familie
- Arbeit
-
Arbeitslosigkeit
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in Deutschland
- Ich bin vollarbeitslos und lebe in der Schweiz
- Wie bin ich während der Dauer der Arbeitslosigkeit sozialversichert?
- Ich bin arbeitslos und plane ins Nachbarland umzuziehen
- Ich bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen
- Wie finde ich eine neue Arbeitsstelle?
- Gesundheit
- Familienleistungen
-
Renten
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit / Invalidität
- Hinterbliebenenrenten
- Zusatzrenten / Betriebliche Altersversorgung
- Wo stelle ich den Rentenantrag?
- Kann ich neben der Rente Arbeitseinkommen beziehen?
- Arbeitslosengeld und Rentenbezug
- Wie bin ich als Rentner krankenversichert?
- Wie wird meine Rente besteuert?
- Steuern, Abgaben und Zölle
- Fahrzeuge und Verkehr
- Diverses
- Dokumentation
-
Umzug ins Nachbarland
-
Von Deutschland nach Frankreich ziehen
- Die Wohnung
- Die Verwaltungsformalitäten
- Schulzeit und Studium
- Bürgerrechte
- Behinderung
-
Sozialversicherung
- Ich arbeite in Deutschland. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Wird mein Umzug Auswirkungen auf meine Rente haben?
- Was passiert, wenn ich meinen Job verliere, nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Deutschland erhalten?
- Ich ziehe nach Frankreich, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das französische Sozialversicherungssystem
- Familienleistungen
- Steuern
- Firmengründung in Frankreich
-
Von Frankreich nach Deutschland ziehen
- Die Wohnung
- Die Verwaltungsformalitäten
- Schulzeit und Studium
- Bürgerrechte
- Behinderung
-
Sozialversicherung
- Ich arbeite in Frankreich. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Wird mein Umzug Auswirkungen auf meine Rente haben?
- Was passiert, wenn ich meinen Job verliere, nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Frankreich erhalten?
- Ich ziehe nach Deutschland, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das deutsche Sozialversicherungssystem.
- Familienleistungen
- Steuern
- Firmengründung in Deutschland
-
Von der Schweiz nach Frankreich ziehen
- Die Wohnung
- Verwaltungsformalitäten
- Schulzeit und Studium
- Bürgerrechte
- Behinderung
-
Sozialversicherung
- Ich arbeite in der Schweiz. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenversicherung?
- Ich arbeite in Deutschland. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenversicherung?
- Was passiert, wenn ich meinen Job verliere, nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin arbeitslos und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld aus der Schweiz erhalten?
- Ich ziehe nach Frankreich, um dort zu arbeiten. Ich weiß aber nichts über das französische Sozialversicherungssystem.
- Familienleistungen
- Steuern
- Firmengründung in Frankreich
-
Von Frankreich in die Schweiz ziehen
- Die Wohnung
- Die Verwaltungsformalitäten
- Schulzeit und Studium
- Bürgerrechte
- Behinderung
-
Sozialversicherung
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in Deutschland. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenkasse?
- Was passiert wenn ich meinen Job verliere nachdem ich umgezogen bin ?
- Ich bin Arbeitslose und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Frankreich erhalten?
- Ich ziehe in die Schweiz, um dort zu arbeiten. Ich weiss aber nichts über das schweizerische Sozialversicherungssystem.
- Familienleistungen
- Steuern
- Firmengründung in der Schweiz
-
Von der Schweiz nach Deutschland ziehen
- Die Wohnung
- Die Verwaltungsformalitäten
- Schulzeit und Studium
- Bürgerrechte
- Behinderung
-
Sozialversicherung
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Ich arbeite in Deutschland. Hat der Umzug Auswirkungen auf meine Krankenversicherung ?
- Ich arbeite in Frankreich. Muss ich meine Krankenversicherung ändern?
- Was passiert wenn ich meinen Job verliere nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin Arbeitslose und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosegeld von der Schweiz erhalten ?
- Ich ziehe nach Deutschland, um dort zu arbeiten. Ich weiss aber nichts über das deutsche Sozialversicherungssystem.
- Familienleistungen
- Steuern
- Firmengründung in Deutschland
-
Von Deutschland in die Schweiz ziehen
- Die Wohnung
- Die Verwaltungsformalitäten
- Schulzeit und Studium
- Bürgerrechte
- Behinderung
-
Sozialversicherung
- Ich arbeite in der Schweiz. Muss ich meine Krankenversicherung ändern ?
- Was passiert wenn ich meinen Job verliere nachdem ich umgezogen bin?
- Ich bin Arbeitslose und will mit meiner Familie umziehen. Werde ich weiter mein Arbeitslosengeld von Deutschland erhalten?
- Ich ziehe in die Schweiz, um dort zu arbeiten. ich weiss aber nichts über das schweizerische Sozialversicherungssystem.
- Familienleistungen
- Firmengründung in der Schweiz
-
Von Deutschland nach Frankreich ziehen
-
Bildung und Ausbildung
- 3 Länder, 3 Ausbildungssysteme
- Das Hochschulsystem in den 3 Ländern
- Die Berufsausbildung
- sich auf professionelle Mobilität und Flexibilität einstellen
- Die Weiterbildung
- Die Validierung von im Beruf erworbenen Kompetenzen
-
Heirat und Familie
-
Die Heirat
-
in Frankreich heiraten
- An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?
- Wer darf die standesamtliche Eheschließung vollziehen?
- Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?
- Welche Dokumente muss man vorweisen?
- Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?
- Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?
- Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?
- Die wichtigsten Güterstände in Frankreich
- zusätzliche Informationen/Links
-
in Deutschland heiraten
- An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?
- Wer darf die standesamtliche Eheschließung vollziehen?
- Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?
- Welche Dokumente muss man vorweisen?
- Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?
- Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?
- Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?
- Die wichtigsten Güterstände in Deutschland
- zusätzliche Informationen/Links
-
in der Schweiz heiraten
- An wen kann ich mich wenden? Habe ich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Ort?
- Wer darf die standesamtliche Eheschließung vollziehen?
- Wieviel Zeit im Voraus muss man einplanen?
- Welche Dokumente muss man vorweisen?
- Gibt es Gründe, die einer Heirat entgegenstehen?
- Kann ich/muss ich meinen Namen in Folge der Heirat ändern?
- Welches Recht ist für den Güterstand maßgeblich?
- Die wichtigsten Güterstände in der Schweiz
- zusätzliche Informationen/Links
- Die gemischte Heirat - einige Präzisionen
- Die kirchliche Heirat
-
in Frankreich heiraten
-
Die eingetragene Lebenspartnerschaft
- In Frankreich: der PACS
-
In Deutschland: die eingetragene Lebenspartnerschaft
- Wer kann eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen?
- Wo kann man eine eingetragene Lebenspartnerschaft schließen?
- Notwendige Dokumente
- Speicherung und Veröffentlichung
- Die prinzipiellen Rechte und Verpflichtungen, die aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft resultieren
- Die Anerkennung einer ausländischen eingetragenen Lebenspartnerschaft in Deutschland
- Zusätzliche Informationen/Links
-
In der Schweiz: die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
- Wer kann eine eingetragene Partnerschaft schließen?
- Wo kann man eine eingetragene Partnerschaft schließen?
- Notwendige Dokumente
- Eintragung und Veröffentlichung
- Rechte und Verpflichtungen, die aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft resultieren
- Die Anerkennung einer ausländischen eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz
- Zusätzliche Informationen/Links
- Die Lebenspartnerschaft
- Die Kinder
- Die Trennung eines Paares
-
Die Scheidung
- In welchem Land kann ich den Scheidungsantrag stellen?
- Welches ist das anwendbare Recht bei Fällen mit Auslandsbezug?
-
Die Scheidung in Frankreich
- Welches Gericht ist zuständig?
- Welches Scheidungsrecht ist nach französischem Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?
- Scheidungsgründe in Frankreich
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf das Vermögen
- Zusätzliche Informationen/Links
-
Die Scheidung in Deutschland
- Welches Gericht ist zuständig?
- Welches Scheidungsrecht ist nach deutschem Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?
- Scheidungsgründe in Deutschland
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf das Vermögen
- Zusätzliche Informationen/Links
-
Die Scheidung in der Schweiz
- Welches Gericht ist zuständig?
- Welches Scheidungsrecht ist nach Schweizer Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?
- Scheidungsgründe in der Schweiz
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf den Namen der Eheleute
- Die Auswirkungen einer Scheidung auf die Kinder
- Die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung
- Zusätzliche Informationen/Links
- Die Erbfolge im Falle der Ehe und der Lebenspartnerschaft
-
Die Heirat
-
Arbeit
-
Arbeitssuche
- Ich bin auf Arbeitssuche in der Schweiz
-
Ich bin auf Arbeitssuche in Deutschland
- Welche sind die zuständigen Stellen, die mir bei der Suche nach Arbeit helfen können?
- Unter welcher Internetseite ist es möglich nach Stellenangeboten zu suchen?
- In welchen Zeitungen gibt es Stellenanzeigen?
- Wie finde ich Angebote für einen Praktikumsplatz?
- Welche Anforderungen werden in Deutschland an einen Lebenslauf gestellt?
- Sollte ich ein Anschreiben verfassen?
- Gibt es eine spezielle Einrichtung für Grenzgänger?
-
Ich bin auf Arbeitssuche in Frankreich
- Welche sind die zuständigen Stellen, die mir bei der Suche nach Arbeit helfen können?
- Unter welcher Internetseite ist es möglich nach Stellenangeboten zu suchen?
- Gibt es eine spezielle Einrichtung für Grenzgänger?
- Welche Anforderungen werden in Frankreich an einen Lebenslauf gestellt?
- Sollte ich ein Anschreiben verfassen?
-
Arbeitsrecht
- Ich arbeite in der Schweiz
-
Ich arbeite in Deutschland
- Das anwendbare Recht
- Die Form des Vertrages
- Arbeitszeit
- Lohn
- Sozialabgaben
- Probezeit
- Urlaub
- Der befristete Vertrag
- Die Beendigung des Arbeitsvertrages
- Kündigungsfrist
- Kündigungsverfahren
- Krankheit und Kündigung
- Abfindung nach einer Kündigung
- Anerkennung von Diplomen im Ausland
- Weiterbildung
- Anrechnung von Berufserfahrung
-
ich arbeite in Frankreich
- Das anwendbare Recht
- Die Form des Vertrages
- Arbeitszeit
- Lohn
- Sozialabgaben
- Die Probezeit
- Urlaub
- Der befristete Arbeitsvertrag
- Die Beendigung des Arbeitsvertrages
- Kündigungsfrist
- Krankheit und Kündigung
- Abfindung nach einer Kündigung
- Weitere Informationen/Links
- Anerkennung von Diplomen im Ausland
- Weiterbildung
- Anrechnung von Berufserfahrung
- Sozialversicherung und Sozialabgaben
- Besonderheiten im Falle der Entsendung
- Besonderheiten bei der Zeitarbeit
- Arbeitslosigkeit
-
Mutterschaft und Elternzeit
-
…wenn ich in der Schweiz arbeite
- Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter
- Mutterschaftsurlaub
- Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs
- Auswirkung des Mutterschaftsurlaubs auf den Jahresurlaub
- Der Vaterschaftsurlaub
- Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft
- Und bei Adoption?
- Elternzeit, Erziehungsurlaub
-
…wenn ich in Deutschland arbeite
- Muss ich den Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren ?
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter
- Mutterschaftsurlaub
- Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs
- Auswirkung des Mutterschaftsurlaubs auf den Jahresurlaub
- Vaterschaftsurlaub
- Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft
- Und bei Adoption?
- Die Elternzeit
- Informations complémentaires / liens
-
...wenn ich in Frankreich arbeite
- Muss ich den Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?
- Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz werdender und stillender Mütter
- Mutterschaftsurlaub
- Leistungen während des Mutterschaftsurlaubs
- Auswirkung des Mutterschaftsurlaubs auf den Jahresurlaub
- Vaterschaftsurlaub
- Entlassung/Eigenkündigung während der Schwangerschaft
- Und bei Adoption?
- Congé parental in Frankreich
-
…wenn ich in der Schweiz arbeite
- Familienleistungen
- Rente und Arbeitseinkommen
- Steuern
-
Arbeitssuche
-
Arbeitslosigkeit
-
Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
- Bedingungen für den Leistungsbezug
- Wie melde ich mich arbeitslos, wohin muss ich mich wenden?
- Welche Dokumente muss ich einreichen?
- Umfang und Dauer der Leistungen
- Ich bin Saisonarbeiter
- Muss eine regelmässige Meldung bei der Arbeitsverwaltung sichergestellt werden?
- Kann ich einen Nebenverdienst haben?
- Muss ich ein Stellenangebot annehmen?
- Kann ich an einer Weiterbildung teilnehmen?
- Ich möchte ein Unternehmen gründen
- Kann ich auch mit mehr als 60 Jahren Arbeitslosengeld beziehen?
- Zusätzliche Informationen / Links
-
Ich bin vollarbeitslos und lebe in Deutschland
- Bedingungen des Leistungsbezugs
- Wo muss ich mich hinwenden und wie melde ich mich arbeitslos?
- Welche Dokumente muss ich einreichen?
- Umfang und Dauer der Leistungen
- Muss eine regelmässige Meldung bei der Arbeitsverwaltung sichergestellt werden?
- Kann ich einen Nebenverdienst haben ?
- Muss ich ein Stellenangebot annehmen?
- Kann ich an einer Weiterbildung teilnehmen?
- Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen?
- Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Altersrente beziehen?
- Ich möchte ein Unternehmen gründen
- Zusätzliche Informationen / Links
-
Ich bin vollarbeitslos und lebe in der Schweiz
- Bedingungen des Leistungsbezugs
- Wo muss ich mich hinwenden und wie melde ich mich arbeitslos?
- Welche Dokumente muss ich einreichen?
- Umfang und Dauer der Leistungen
- Kann ich während des Bezugs von Arbeitslosengeld in Urlaub fahren?
- Arbeitslosengeld und Zwischenverdienst
- Muss ich eine Stelle, die mir vom RAV angeboten wird, annehmen?
- Arbeitslosigkeit und Weiterbildung
- Arbeitslosengeld und Erwerbsunfähigkeit
- Kann ich zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Altersrente beziehen?
- Kann ich Unterstützung für die Gründung eines Unternehmens erhalten?
- Zusätzliche Informationen/Links
- Wie bin ich während der Dauer der Arbeitslosigkeit sozialversichert?
- Ich bin arbeitslos und plane ins Nachbarland umzuziehen
- Ich bin von Kurzarbeit oder sonstigem vorübergehendem Arbeitsausfall betroffen
- Wie finde ich eine neue Arbeitsstelle?
-
Ich bin vollarbeitslos und lebe in Frankreich
-
Gesundheit
-
Krankenversicherung
- Generelle Informationen
- Ich arbeite in der Schweiz – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen?
- Ich arbeite in Deutschland – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen?
- Ich arbeite in Frankreich – was muss ich im Bereich Krankenversicherung wissen ?
- Ich arbeite in mehreren Ländern gleichzeitig – welche Auswirkungen hat dies auf meine Krankenversicherung?
- Und wenn ich einen Telearbeitsplatz habe und für einen ausländischen Arbeitgeber arbeite?
- Mein Arbeitgeber hat mich vorübergehend in ein anderes Land entsandt – was passiert mit meiner Krankenversicherung?
- Welches Krankenversicherungssystem gilt für Rentner?
- Was mache ich bei einer akuten Erkrankung im Ausland?
- Was ist bei einer geplanten stationären oder ambulanten Behandlung im Nachbarland zu berücksichtigen?
-
Die Invalidenversicherung
-
Ich bin in der Schweiz angestellt
- Die Prinzipien der schweizerischen Invalidenversicherung
- Wann und wie kann ich einen Antrag in der Schweiz auf Invalidenrente s
- Ich bin arbeitsunfähig und bekomme kein Krankentagegeld mehr…
- Was kann ich machen, wenn der Antrag abgelehnt ist oder die Rente zu niedrig ist?
- Wird eine von der Schweiz attestierte Invalidität in Frankreich und in Deutschland anerkannt?
- Kann ich Invalidenrente und Erwerbseinkommen kumulativ beziehen?
- Zusätzlichen Informationen/Links
- Ich bin in Deutschland angestellt
- Ich bin in Frankreich angestellt
-
Ich bin in der Schweiz angestellt
- Die Unfallversicherung
- Mutterschaft und Krankenversicherung
-
Krankenversicherung
- Familienleistungen
-
Renten
- Altersrenten
- Renten wegen Erwerbsunfähigkeit / Invalidität
- Hinterbliebenenrenten
- Zusatzrenten / Betriebliche Altersversorgung
- Wo stelle ich den Rentenantrag?
- Kann ich neben der Rente Arbeitseinkommen beziehen?
- Arbeitslosengeld und Rentenbezug
- Wie bin ich als Rentner krankenversichert?
- Wie wird meine Rente besteuert?
-
Steuern, Abgaben und Zölle
-
Einkommenssteuer
-
Das deutsche-französische Doppelbesteuerungsabkommen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?
- Ich bin als Künstler, Sportler oder Artist tätig. Wo werde ich besteuert?
- Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung
- Bezüge von Studenten, Lehrlingen und Praktikanten
- Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
- Sonstige Einkünfte
- Wie kann ich eine Doppelbesteuerung in der Praxis vermeiden?
- Wo werden Erbschaften und Schenkungen versteuert?
- Weiterführende Informationen / Links
-
Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?
- Ich bin ein als Künstler, Sportler oder Artist tätig. Wo werde ich besteuert?
- Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen
- Bezüge von Studenten, Praktikanten, Volontären oder Lehrlingen
- Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
- Sonstige Einkünfte
- Wie kann ich eine Doppelbesteuerung in der Praxis vermeiden?
- Wo werden Erbschaften und Schenkungen versteuert?
- Weiterführende Informationen / Links
-
Das französisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Ich bin im Nachbarstaat selbständig tätig. Wo muss ich meine Einkünfte versteuern?
- Ich bin im Nachbarland als Künstler, Musiker oder Sportler tätig. Wo werde ich versteuert?
- Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen
- Bezüge von Studenten, Praktikanten, Volontären oder Lehrlingen
- Immobilieneinkünfte aus dem Nachbarland
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
- Sonstige Einkünfte
- Wie kann ich eine Doppelbesteuerung in der Praxis vermeiden?
- Wo werden Erbschaften und Schenkungen versteuert?
-
Das deutsche-französische Doppelbesteuerungsabkommen
- Die Mehrwertsteuer
- Andere Steuern und Abgaben
- Die Zölle
-
Einkommenssteuer
-
Fahrzeuge und Verkehr
- KFZ an-und ummelden
- Führerschein
- Auflagen zum Umweltschutz
- Strassenverkehrsregelung
- Unfall oder Diebstahl meines Fahrzeuges im Ausland
-
Diverses
- Informationen zu Vereinen
- Informationen für selbstständige Grenzgänger
-
Informationen für Unternehmen
- Die Unternehmensgründung
- Die Mehrwertsteuer auf Leistungen, die auf Rechnung privater Kunden erfolgt
- Zollformalitäten für den Transport von Material und Waren
- Die Versicherung
- Das Steuersystem: Steuern und Abgaben
- Arbeitsrecht
- Soziale Sicherung
- Spezialfälle der Entsendung
- Konsum
Congé parental in Frankreich
Congé parental in Frankreich
Anspruchsberechtigung
Jeder Arbeitnehmer, der mindestens ein Jahr im Unternehmen arbeitet, kann diesen unbezahlten Urlaub bei der Geburt oder der Adoption eines unter 16-jährigen Kindes nehmen. Vater und/oder Mutter können sich gleichzeitig oder nacheinander für diesen Elternurlaub entscheiden.
Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht ablehnen unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen.
Der Arbeitsvertrag wird während dieser Zeit nicht aufgelöst, er ruht wie z.B. während einer krankheitsbedingten Abwesenheit.
Dauer
Bei Geburt eines Kindes: bis zu dessen 3. Geburtstag.
Bei Adoption eines Kindes vor dessen 3. Geburtstag: der Elternurlaub endet nach Ablauf von drei Jahren.
Bei Adoption eines Kindes zwischen 3 und 16 Jahren: 1 Jahr ab dessen Aufnahme im Haushalt.
Ist das Kind krank, verunfallt oder leidet es an einer schweren Behinderung, kann der Elternurlaub um ein Jahr verlängert werden.
Im Falle einer zweiten Geburt während des Elternurlaubs für ein erstes Kind, muss der Beginn des zweiten Elternurlaubs ab dem Ende des Mutterschaftsurlaubs errechnet werden, auf den die Arbeitnehmerin Anspruch gehabt hätte, wenn sie wegen des ersten Kindes nicht im Elternurlaub gewesen wäre.
Teilzeitbeschäftigung
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, der oder die eine Verkürzung der Arbeitszeit beschließt (Arbeitszeit zwischen 16 und 32 Wochenstunden), kann einen Teilzeitelterurlaub beantragen.
Er/sie hat auch die Möglichkeit, freiwillig eine unbezahlte Berufsausbildung / Weiterbildungzu machen, woraus sich ein Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle ergibt.
Fristen
Einen Monat vor Ende des Mutterschafts- oder Adoptionsurlaubs muss die Arbeitnehmerin /der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber den Elternurlaub mittels Einschreiben mit Rückantwortschein beantragen. Aus dem Schreiben müssen der Beginn sowie die gewünschte Dauer des Elternurlaubs hervorgehen..
Bezieht sich der Antrag nicht unmittelbar auf die Zeit nach dem Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub, liegt die Anzeigefrist gegenüber dem Arbeitgeber bei 2 Monaten vor Beginn des Elternurlaubs oder der Teilzeitarbeit wegen Elternurlaubs.
Beibehaltung von Ansprüchen
Nach Ende des Elternurlaubs kehrt die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer wieder an den vorherigen oder einen ähnlichen Arbeitsplatz mit einem entsprechenden Arbeitsentgelt zurück. Ansprüche auf Sach- und Geldleistungen aus der Krankenversicherung, Mutterschaftsversicherung, Invaliden- und Todesfallversicherung bleiben über 12 Monate bestehen.
Die Dauer des Elternurlaubs wird zur Hälfte in die Berechnung der Betriebszugehörigkeit eingerechnet. Urlaubsanspruch besteht nicht.
Kann eine Arbeitnehmerin nach dem Elternurlaub ihre Arbeit wegen einer erneuten Mutterschaft oder einer Krankheit nicht wieder aufnehmen, leben diejenigen Ansprüche wieder auf, die vor dem Elternurlaub bestanden.
Krankenversicherung
Die Arbeitnehmerin hat während des Elternurlaubs weiterhin Anspruch auf Sachleistungen (Erstattung von medizinischen Leistungen) der Kranken- und Mutterschaftsversicherung, jedoch nicht auf Geldleistungen (Tagegelder).
Vorzeitige Beendigung
Bei erheblichem Rückgang des Familieneinkommens oder bei Tod des Kindes kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer einen Antrag auf vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz stellen. Es besteht kein Anspruch darauf, sondern lediglich die Möglichkeit. Dazu muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer einen Monat vor beabsichtigter Wiederaufnahme der Tätigkeit dem Arbeitgeber einen begründeten Antrag per Einschreiben mit Rückantwortschein zusenden.
Kündigung/ Befristung
Der Arbeitsvertrag ruht während des Elternurlaubs, aber dies ist kein Hinderungsgrund für eine Kündigung aus einem vom Elternurlaub völlig unabhängigen Grund. Jedoch ist es absolut verboten, eine Arbeitnehmerin während des Elterurlaubs zu entlassen, wenn bei ihr eine ärztlich festgestellte Schwangerschaft vorliegt.
Eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer, die/der zum Ende des Elternurlaubs die Beschäftigung nicht wieder aufnehmen möchte, muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Dies bedeutet, dass sie/er die Tätigkeit wieder aufnehmen muss, sich aber in aller Regel mit dem Arbeitgeber auf einen Verzicht auf die Kündigungsfrist nach dem Elternurlaub einigt.
Eine Unterbrechung eines befristeten Arbeitsvertrages, worin sie auch immer begründet liegt, kann das Vertragsende nicht aufschieben.
Hat die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer jedoch einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Begründung unterschrieben, ein von der Frist her nicht präzisierter Ersatz für eine im Mutterschaftsurlaub befindliche Arbeitnehmerin zu sein, der durch einen Elternurlaub verlängert wird, verlängert sich ihr Arbeitsvertrag um die Dauer des Elternurlaubs und endet von Rechts wegen bei tatsächlicher Wiederaufnahme der Tätigkeit der ersetzten Arbeitnehmerin oder bei deren von ihr betriebener Kündigung.
Achtung Grenzgänger
Das Ende eines (befristeten) Arbeitsvertrages während des Elternurlaubs und damit eines Arbeitsverhältnisses in Frankreich kann Auswirkungen auf den Bezug von Familienleistungen haben! Informieren Sie sich rechtzeitig!
