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Vaterschaftsurlaub

Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub steht in Frankreich allen Vätern zu, die Arbeitnehmer sind oder Arbeitslosengeld beziehen. Väter erhalten maximal 11 Tage Urlaub, der jedoch nur zusammenhängend genommen werden kann. Im Falle von Mehrlingsgeburten erhöht sich der Vaterschaftsurlaub auf 18 Tage.
Der Arbeitgeber muss mindestens einen Monat vor Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs per Einschreiben informiert werden. Der Vaterschaftsurlaub muss in den vier Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden. Während des Vaterschaftsurlaubs ruht der Arbeitsvertrag, das Gehalt wird nicht fortgezahlt.  Tagesgelder werden von der Krankenkasse, CPAM, ausbezahlt und werden entsprechend den Vorgaben des Mutterschaftsgelds berechnet. Weitere Informationen (nur in französischer Sprache):
http://www.travail-solidarite.gouv.fr/informations-pratiques/fiches-pratiques/
maternite-paternite-adoption/conge-paternite.html