Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union

Der Ministerrat (= Rat der EU, = Rat) besteht aus jeweils einem Regierungsmitglied der 27 Mitgliedsländer. Er ist das zentrale Entscheidungs- und Gesetzgebungsorgan der EU und damit die eigentliche Legislative der EU. Der Ministerrat erlässt von der Kommission vorgeschlagene Rechtsakte als Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, spricht Empfehlungen aus und gibt Stellungnahmen ab.  Er koordiniert die Außen- und Wirtschaftspolitik und die Zusammenarbeit der Staaten im Bereich Justiz und Polizei, stellt den Haushalt der Eu vor und schließt internationale Verträge ab.

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