Arbeit

Der befristete Arbeitsvertrag

Der befristete Arbeitsvertrag

►► Welche Regeln gelten für befristete Verträge?

Ein befristeter Vertrag ist in folgenden Fällen möglich:
- vorübergehender betrieblicher Bedarf an mehr Arbeitsleistung
- Vertretung  für einen Arbeitnehmer, der vorübergehend fehlt
- Saisonarbeitsverträge und „Contrats d'usage"( dabei handelt es sich um befristete   
Verträge, die ohne Einschränkung mehrmals verlängert werden können, wobei die    Befristung durch die Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt wird)
- im Bereich Bildung und Berufausbildung;

Die Dauer des befristeten Vertrages
- für einen befristeten Arbeitvertrag mit einer bestimmten Befristung: maximal 18 Monate mit der einmaligen Möglichkeit einer Verlängerung
- für befristete Arbeitverträge ohne vorbestimmte Befristung: der Vertrag endet mit mit der Zweckerreichung oder der endgültigen Beendigung des Vertrages des zu vertretenden Arbeitnehmers (L1242-8 CT).

Der befristete  Arbeitvertrag wandelt sich in einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wenn die vertragsgemäßen Beziehungen nach Ende befristeten Arbeitvertrages fortgesetzt werden (L 1243-11 CT).

Der Inhalt des befristeten Vertrages
Der befristete Arbeitvertrag muss schriftlich vereinbart werden und den Befristungsgrund enthalten. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die Abfindung bei befristeten Verträgen
Für befristete Arbeitverträge, die nicht verlängert werden oder sich nicht in einen unbefristeten Arbeitvertrag umgewandelt haben, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung i.H.v. 10 % seines Bruttolohns. Die Entschädigung wird  gleichzeitig mit dem letzten Lohn fällig.
Diese Entschädigung wird nicht geschuldet:
- Bei Jugendlichen , die während der Schul- oder Universitätsferien arbeiten
- wenn der Arbeitnehmer den Abschluss eines unbefristeten Arbeitvertrages, der die gleichen Bedingungen, wie der befristete Vertrag enthält, ablehnt.
- im Falle einer vorzeitigen Beendigung des befristeten Vertrages
- bei Saisonarbeitsverträgen
- bei Arbeitnehmern, die sich in der Ausbildung oder beruflichen Eingliederung befinden

Die Beendigung des befristeten Vertrages
Der kalendermäßig befristete Arbeitvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit (L1243-5 CT).
Ohne beiderseitige Zustimmung der Parteien, kann der befristete Arbeitvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit nur dann beendet werden, wenn eine der Parteien schwerwiegenden Fehler begangen hat  oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt.
Bei Missachtung dieser Vorschriften durch den Arbeitgeber, ist er zum Schadensersatz in Höhe des sonst geschuldeten Arbeitsentgelts verpflichtet.
Überdies kann ein befristeter Arbeitvertrag  durch den Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn er eine Einstellung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nachweist (L1243-2 CT).