Arbeit

Der befristete Vertrag

Der befristete Vertrag

►► Welche Regelungen gelten für befristete Arbeitsverträge?

Die Befristung von Arbeitsverträgen ist in Deutschland zulässig und durchaus üblich. Die entsprechenden Regelungen hierfür finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Dauer der Befristung
Ohne sachlichen Grund ist der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages nur für maximal 2 Jahre zulässig. Innerhalb dieser Zeitspanne darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Eine Befristung ist in der Regel außerdem unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Von diesen Grundsätzen existieren zahlreiche Ausnahmen, so etwa bei Universitäten und bei Unternehmen in der Gründungsphase. Außerdem ist bei Bestehen eines sachlichen Grundes gegebenenfalls eine längere Befristung möglich.

Form der Befristung
Die Befristung ist nur zulässig, wenn die Befristungsabrede schriftlich erfolgt. Ist die Befristung unwirksam, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet geschlossen.