Arbeit

Der befristete Vertrag

Der befristete Vertrag

Arbeitsverhältnisse werden zumeist auf unbestimmte Dauer eingegangen. Es gibt jedoch auch Arbeitsverträge, welche von vornherein auf eine bestimmte Laufzeit befristet sind und zum vorgesehenen Zeitpunkt ohne Kündigung enden (Art. 334 OR). Vor Ablauf der vereinbarten Dauer ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, eine Beendigung ist also nur im gegenseitigen Einvernehmen zu erreichen; ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für eine fristlose Kündigung.

Letzte Änderung: 03.09.2012