Steuern, Abgaben und Zölle

der Umzug

der Umzug

Bei einem Umzug/Wohnsitzverlegung kann das persönliche Eigentum (inkl. Kfz) grundsätzlich abgabefrei als sog. Umzugs- oder Übersiedlungsgut eingeführt werden, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Sie verlegen Ihren gewöhnlichen Wohnsitz,
  • Sie haben sich zuvor mind. 12 Monate in einem Drittland aufgehalten,
  • die fraglichen Gegenstände sind Umzugsgut im Sinne der entsprechenden Bestimmungen und befinden sich seit mind. 6 Monaten in Ihrem Besitz und Gebrauch

Schweizer Bestimmungen zum Umzugs-/Übersiedlungsgut
Französische Bestimmungen zum Umzugs-/Übersiedlungsgut