Heirat und Familie

Welches Scheidungsrecht ist nach Schweizer Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?

Welches Scheidungsrecht ist nach Schweizer Recht anwendbar bei Fällen mit Auslandsbezug?

Grundsätzlich unterstehen Scheidung und Trennung schweizerischem Recht.

Haben die Ehegatten eine gemeinsame ausländische Staatsangehörigkeit und hat nur einer von ihnen Wohnsitz in der Schweiz, so ist ihr gemeinsames Heimatrecht anzuwenden.
Ist die Scheidung nach dem gemeinsamen ausländischen Heimatrecht nicht oder nur unter außerordentlich strengen Bedingungen zulässig, so ist schweizerisches Recht anzuwenden, wenn einer der Ehegatten auch Schweizer Bürger ist oder sich seit zwei Jahren in der Schweiz aufhält.

Sind nach Artikel 60 [IPRG] die schweizerischen Gerichte am Heimatort zuständig, so wenden sie schweizerisches Recht an (vgl. den Punkt "Welches Gericht ist zuständig?").
(Art. 61 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht [IPRG]; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c291.html)

Je nachdem mit welchem Land der Auslandsbezug besteht, können sich auch andere Ergebnisse ergeben. Eine rechtsverbindliche Auskunft hierüber kann Ihnen ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt erteilen.