Heirat und Familie

Hat die gemischte Heirat Auswirkungen auf die Nationalität?

Hat die gemischte Heirat Auswirkungen auf die Nationalität?

Eine Heirat mit einem französischen Staatsbürger hat nicht automatisch Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit des ausländischen Ehepartners. Um die französische Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist ein Antrag erforderlich. Damit diesem stattgegeben werden kann, müssen u.a. folgende Voraussetzungen gegeben sein:
  •  Die eheliche Lebensgemeinschaft muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vier Jahre bestehen. Hierbei darf das Zusammenleben der Ehepartner nicht durch Trennung unterbrochen sein. Zudem muss der Antragstellende nachweisen, dass er ab Zeitpunkt der Heirat mindestens drei Jahre in Frankreich gelebt hat. Kann dies nicht nachgewiesen werden, wird die erforderliche Ehedauer unter bestimmten Umständen auf fünf Jahre erhöht.
  • Der Antragstellende verfügt über ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache

Eine Heirat mit einem deutschen Staatsbürger hat nicht automatisch Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit des ausländischen Ehepartners. Damit das Verfahren der Einbürgerung beginnen kann, muss ein Einbürgerungsantrag gestellt werden. Voraussetzungen für die Einbürgerung sind u.a.:
  • Die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Staatsangehörigen besteht zum Zeitpunkt der Einbürgerung mindestens zwei Jahre.
  • Insgesamt hat sich der Antragstellende bereits mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten
  • Der Antragstellende verfügt über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Ausländische Ehepartner von einem schweizerischen Staatsbürger können die Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Bei einer engen Verbundenheit mit der Schweiz, kann die erleichterte Einbürgerung selbst bei Wohnsitz im Ausland beantragt werden. Hier besteht allerdings die Bedingung, dass die Ehe mit einem schweizerischen Staatsbürger seit mindestens sechs Jahren besteht.