Heirat und Familie

der Name

der Name

Sind die Eltern miteinander verheiratet, so erhält das Kind ihren Familiennamen.

Sind sie nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Namen der Mutter, oder, wenn diese infolge früherer Eheschliessung einen Doppelnamen führt, den ersten Namen.

(Art. 270 ZGB)