Heirat und Familie

der Name

der Name

Seit dem 1. Januar 2005 kann ein Kind, sofern es das erste gemeinsame Kind ist, den Namen der Mutter, den Namen des Vaters oder beide Namen erhalten. Dieser Name gehört zum Personenstand des Kindes.

Die Wahl des Familiennamens erfolgt schriftlich durch gemeinsame Erklärung der Eltern. Das Schriftstück ist dem Standesbeamten des Geburtsortes bei der Anzeige der Geburt des ersten Kindes auszuhändigen.

► weitere Informationen auf den Internetseiten von service-public.fr (in französischer Sprache)