Steuern, Abgaben und Zölle

die Einkäufe

die Einkäufe


Bürger der Europäischen Union, die in einem anderen EU-Staat Einkäufe für ihren persönlichen Gebrauch machen, müssen weder eine Anmeldung ausfüllen noch Zölle im Einkaufs- oder Wohnland entrichten. Die Mehrwertsteuer wird direkt in dem Land bezahlt, in dem die Einkäufe erfolgten.

Für alkoholische Getränke und Tabakwaren, hat das EU-Regelwerk für den Kauf durch Privatpersonen bestimmte Höchstgrenzen festgelegt. Oberhalb dieser Höchstgrenzen (zum Beispiel 5 Stangen Zigaretten) wird der Kauf als gewerblich angesehen, und es wird ein Zoll erhoben. Die Einfuhr von mehr als 10 Stangen Zigaretten (oder 2 kg Tabak) ist in jedem Fall untersagt. Bei Missachtung dieser Bestimmungen unterliegt die kontrollierte Person Sanktionen (Einbehalt der Tabakwaren und Geldstrafe).


Im Übrigen gelten für die neuen Mitgliedsländer der EU Übergangsmaßnahmen.

Schließlich bleibt die Einfuhr bestimmter Waren verboten oder unterliegt besonderen Formalitäten, darunter Medikamente.

Deutsche Bestimmungen zur abgabefreien Einfuhr (EU), bzw.
Deutsche Bestimmungen zur abgabefreien Einfuhr (Einschränkungen)
Französische Bestimmungen zur abgabefreien Einfuhr (EU), bzw.