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Die Pflichtversicherungen

Die Pflichtversicherungen


Normalerweise schließt der Vermieter einen Vertrag mit der Gebäudeversicherung ab. Er kann sie dem Vermieter in Rechung stellen, wenn sie in der Nebenkosten-Aufstellung vermerkt ist. Dahingegen hat der Mieter die Möglichkeit, eine sog. Hausratversicherung für das in der Wohnung befindliche Mobiliar abzuschließen.

 

Vorsicht: Eine Versicherung beinhaltet nicht in allen Fällen eine private Haftpflichtversicherung.