Die Kantone / Les cantons

Die Kantone / Les cantons

Die Kantone und Halbkantone organisieren sich im Rahmen der Bundesverfassung selbständig. Das Kantonsparlament – der Kantonsrat oder Große Rat – besteht nur aus einer Kammer, deren Abgeordnetenzahl von Kanton zu Kanton stark variiert. Die Kantonsregierungen arbeiten im Kollegialsystem und bestehen je nach Kanton aus 5 bis 9 Regierungsräten. Neben Kantonsparlament und den Kantonsregierung üben kantonale Gerichte die richterliche Gewalt aus.

 

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