Die Gemeinden
Die Gemeinden
Auch wenn es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um einen zweigliedrigen Bundesstaat handelt, (die Gemeinden gehören zu den Ländern und bilden nicht etwa eine dritte Ebene der Staatlichkeit), so wird den Gemeinden doch eine erhebliche Wichtigkeit zugemessen. So bezeichnet z.B. die Gemeindeordnung Baden-Württembergs die Gemeinde als Grundlage und Glied des demokratischen Staates, da sie in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner fördert und die ihr vom Land und Bund zugewiesenen Aufgaben erfüllt. Um dies effektiv ausführen zu können, verfügen die gewählten Organe (Bürgermeister, Gemeinderat) über eine Satzungsautonomie, mit deren Hilfe sie die Selbstverwaltungsangelegenheiten regeln können. Wichtige Bereiche der Gemeindehoheit sind die Personal- und Organisationshoheit sowie die Planungs- und Abgabenhoheit.Wesentlichen Merkmale der Gemeindeverfassung von Baden-Württemberg sind der Gemeinderat, der als Vertretung der Gemeindebürger wird für fünf Jahre gewählt und die starke Stellung des Bürgermeisters: Er ist Vorsitzender des Gemeinderats, leitet die Verwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Der (Ober-)Bürgermeister wird in Baden-Württemberg von den Bürgern direkt gewählt, und zwar für acht Jahre. Außerdem gibt es zahlreiche Elemente direkter Demokratie, wie die Herbeiführung von Bürgerversammlungen; Bürgerantrag auf Befassung des Gemeinderats mit einem bestimmten Thema; Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid.
Das Spektrum der kommunalen Aufgaben unterteilt sich in Selbstverwaltungsaufgaben (freiwillige und pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben) und vom Staat übertragene Aufgaben (Pflichtaufgabe nach Weisung und Auftragsangelegenheiten)
Zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gehören beispielsweise Kultur- und Sportverwaltung
Zu den Pflichtaufgaben ohne Weisung gehören beispielsweise Aufgaben der öffentlichen Daseins-Vorsorge, wie Schulen, Kindergärten, Abwasser- und Müllentsorgung
Pflichtaufgaben nach Weisung sind staatliche Aufgaben, bei denen die Gemeinde als untere Verwaltungsbehörde fungiert. Hierzu gehört vor allem der Bereich der Ordnungsverwaltung, wie der Bauaufsicht
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