Renten

Altersrenten

Altersrenten

Wenn Sie in einem Land der EU/EWR arbeiten, sind Sie in der Regel in dem Land sozialversicherungspflichtig, in dem Sie arbeiten. Waren sie in mehreren EU/EWR- Staaten beschäftigt, prüft jeder Staat nach seinen nationalen Rechtsvorschriften, ob ein Rentenanspruch besteht. Dabei werden alle Versicherungszeiten Ihrer Beschäftigung in EU/EWR- Staaten zusammengezählt. Wenn Sie so einen Rentenanspruch erworben haben, erhalten Sie aus jedem Staat, in dem Sie mehr als 12 Monate beschäftigt waren, eine Rente entsprechend den dort anrechenbaren Leistungen. Haben Sie weniger als 12 Monate im EU/EWR-Ausland gearbeitet, werden diese Zeiten von den Trägern der anderen beteiligten Staaten abgegolten.