Steuern, Abgaben und Zölle

die Soziale Steuern

die Soziale Steuern

Die sozialen Steuern: die allgemeine Sozialsteuer (contribution sociale généralisée, C.S.G), die Steuer zur Rückzahlung der Sozialversicherung (contribution au remboursement de la dette sociale, C.R.D.S), die 2 %-Sozialsteuer (prélèvement social de 2 %) und die Zusatzabgabe zur Sozialsteuer werden auf bestimmte Einkommensarten von in Frankreich ansässigen Personen erhoben.

Auf berufliche Einkommen und Ersatzleistungen
Gehälter, berufliche Einkommen aus selbständiger Arbeit, Renten- und Invaliditätspensionen, Arbeitslosengeld, Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld unterliegen der CSG und der CRDS. Diese Steuern werden im Allgemeinen an der Quelle erhoben. Das garantierte Mindesteinkommen (revenu minimum d'insertion) und die Mindestrente sind von der Steuer ausgenommen.

Auf Kapitaleinkommen
Die Kapitaleinkommen unterliegen der CSG (8,2 %, davon ein Teil von der Einkommensteuer abzugfähig), der CRDS (0,5 %), der 2 %-Sozialsteuer sowie einer Zusatzabgabe zur Sozialsteuer von 0,30 %. Ausgenommen davon sind Zinsen von gewissen Sparbüchern (livrets A, livrets d'épargne populaire, livrets de développement durable (ehemals CODEVI) livrets jeunes).
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